edu:cube

Stiller Weg 15
22607 Hamburg

Mobil: +49 178 37 37 422

URI: http://www.educube.de

 

AGB edu:cube

Allgemeine Geschäftsbedingungen edu:cube

I. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch AGB genannt) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Firma edu:cube unter Ausschluss abweichender Geschäftsbedingungen des Vertragspartners. Die AGB werden von dem Vertragspartner durch Auftragserteilung oder Annahme unserer Lieferungen und Leistungen anerkannt. Soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von edu:cube keine Regelungen enthalten, gilt die gesetzliche Regelung.

2. Jede Abweichung von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von edu:cube oder der ergänzenden gesetzlichen Regelung bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Die Entgegenname von Angeboten und Annahmeerklärungen mit abweichenden Bedingungen stellt keine Anerkennung dieser Bedingungen dar, auch wenn edu:cube ihnen nicht nochmals widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen wird hiermit bereits jetzt ausdrücklich widersprochen.

3. a) Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

b) Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

c) Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

II. Angebote / Vertragsschluss 1. Die Angebote von edu:cube sind stets freibleibend.

2. Alle an edu:cube – schriftlich, mündlich oder fernmündlich erteilten Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn edu:cube die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder durch Ausführung der Lieferung oder Leistung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Angebotes bestätigt.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die Preise und Angebote von edu:cube sind stets freibleibend und verstehen sich für Lieferung ohne Aufstellung, Montage, Installation oder Einbau ausschließlich Verpackung und Versand.

2. edu:cube behält sich bei Verträgen mit einer über vier Monate hinausgehenden Liefer – oder Leistungszeit das Recht zur Preiserhöhung vor, wenn die Einkaufspreise bei dem jeweiligen Hersteller erhöht werden. Übersteigt die Preiserhöhung 5 % des vereinbarten Preises, ist der Kunde zur Kündigung berechtigt. Das Kündigungsrecht muss innerhalb von sieben Tagen, gerechnet ab der schriftlichen Mitteilung über die Preiserhöhung, ausgeübt werden.

3. Rechnungen für Software, Anpassungen und sonstige Diensleistungen sind ohne Abzug innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

4. Für Produkte und Dienstleistungen gelten die jeweiligen Angebotspreise von edu:cube, die auf Anfrage oder durch Angebot mitgeteilt werden. Für Dienst – und Werkleistungen gelten die jeweils aktuellen Dienstleistungskostensätze, die den „Allgemeine Informationen und Möglichkeiten“ sowie den Auftragsformularen zu Grunde gelegt sind.

5. edu:cube behalten sich das Recht vor, Vertragsbeziehungen mit im Verzug befindlichen Käufern zu beenden. Neu abgeschlossene Lieferverträge können bei vorliegendem Zahlungsverzug gekündigt werden, wenn auf eine Mahnung mit Fristsetzung keine Zahlung erfolgt. Hält edu:cube an dem Vertrag fest, kann die Lieferung von einer Vorauszahlung, Sicherheitsleistung oder Bankbürgschaft einer deutschen Großbank abhängig gemacht werden.

IV. Lieferfristen / Teillieferung

1. Lieferfristen und- termine gelten nur annähernd, es sei denn, dass schriftlich ausdrücklich etwas anderes verbindlich vereinbart wurde. Teillieferungen sind für edu:cube in zumutbarem Umfang zulässig. Wird der vereinbarte Liefertermin überschritten, so hat der Vertragspartner, wenn er Unternehmer ist, edu:cube schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird diese Nachfrist von edu:cube schuldhaft nicht eingehalten, so ist der Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrag, nicht dagegen zur Geltendmachung irgendwelcher Schadenersatzansprüche statt der Leistung oder Verzug berechtigt, es sei denn, auf Seiten von edu:cube läge vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vor. Eine Haftung von edu:cube wegen der Verletzung von Leben, Gesundheit und Körper bleibt unberührt.

2. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn edu:cube aus Gründen höherer Gewalt, insbeson dere bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, vor allem Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereiches von edu:cube liegen, die rechtzeitige Lieferung nicht in zumutbarem Maße möglich ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die vorbezeichneten Umstände bei edu:cube oder sonstigen Subunternehmern eintreten. Diese Umstände sind auch dann nicht von edu:cube zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt edu:cube dem Vertragspartner baldmöglichst mit. Dauert die Störung länger als einen Monat, ist jeder Vertragsteil berechtigt, mit einwöchiger Frist, schriftlich den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Von edu:cube empfangene Gegenleistungen des Vertragspartners werden bei Rücktritt vom Vertrag unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen.

3. Sämtliche Lieferverpflichtungen von edu:cube stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.

4. Die bestellte Ware reist in jedem Falle auf Gefahr des Kunden. Die Leistungs- und Preisgefahr geht spätestens mit ordnungsgemäßer Absendung oder Aufgabe an ein Transportunternehmen auf den Kunden über. Der Gefahrübergang auf den Kunden findet auch dann bei Absendung oder Übergabe der Ware an ein Transportunternehmen statt, wenn es sich um eine Teilleistung handelt oder zusätzlich Aufstellung, Installation oder Montage Vertragsgegenstand des mit edu:cube abgeschlossenen Vertrages sind. Versicherungen zu versendener Sachen obliegen dem Vertragspartner. Auf ausdrücklichen Auftrag ist edu:cube bereit, die Ware auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch, Transportschäden, Feuer- und Wasserschäden und sonstige versicherbare Risiken zu versichern. edu:cube ist nur zur ordnungsgemäßen Aufgabe der bestellten Ware an ein Transportunternehmen verpflichtet, das im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften haftet. Weitergehende Verpflichtungen von edu:cube bestehen bei einem Versendungsgeschäft gemäß § 447 bzw. § 651 BGB in Verbindung mit § 447 BGB nicht. Ist der Kunde Verbraucher gemäß § 13 BGB und das konkrete Rechtsgeschäft zu einem Zweck abgeschlossen, der weder der gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden zugeordnet werden kann, so findet die vorstehende Regelung in IV. Ziffer 4. keine Anwendung.

5. Ist der Kunde Unternehmer, ist die gelieferte Ware einer Eingangskontrolle zu unterziehen und dabei entdeckte offensichtliche Mängel, Zuweniglieferungen oder die Lieferung einer anderen als die bestellte Sache sind unverzüglich, spätestens jedoch am achten Tag nach Empfang der Lieferung schriftlich gegenüber edu:cube anzuzeigen. Zeigt der Kunde die Beschädigung der Ware nicht innerhalb der achttägigen Frist an, so sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Die Bestimmungen der Vorschriften §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt. Stellt der Kunde eine Beschädigung der Ware fest, so ist bei einem Versendungskauf das Transportunternehmen zu informieren und der Tatbestand schriftlich zu protokollieren. Entsprechend hat der Kunde zu handeln, wenn die Transportverpackung unbeschädigt ist und die Warenbeschädigung erst nach dem Auspacken festgestellt wird. Die Versandverpackung ist in jedem Falle aufzuheben. edu:cube ist in jedem Falle zusätzlich unter Übersendung des Schadensprotokolls zu informieren.

V. Gewährleistung

1. Soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche. Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gelten zusätzlich die Rügepflichten gemäß der §§ 377, 378 HGB unter Maßgabe der Regelungen in IV. Ziffer 5. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Mängelanzeigen müssen schriftlich erfolgen.

3. Bei begründeten Mängelrügen innerhalb der Verjährungsfrist für Mängelansprüche führt edu:cube die Nacherfüllung durch. edu:cube ist zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung nach eigener Wahl berechtigt, wenn der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. edu:cube ist berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. (§§ 275 Abs. II und III und 439 Abs. III und 635 Abs. III BGB).

4. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde Grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach Gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht dem Kunden daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn diesem dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der man gelhaften Sache. Diese Regelung gilt nicht, wenn edu:cube Vorsatz oder grobes Verschulden oder arglistiges Verschweigen eines Mangels zur Last fallen oder eine Garantie übernommen worden ist. Der Ausschluss des Schadenersatzanspruches gilt nicht für Schäden an Körper und Gesundheit oder bei Verlust des Lebens.

6. Die Schadenersatzhaftung von edu:cube bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung sind auf den typischerweise entstehenden und vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn edu:cube lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter, Organe, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von edu:cube handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadenersatzhaftung von edu:cube, einschließlich der Haftung für seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, soweit edu:cube den Schaden durch leichte Fahrlässigkeit verursacht hat. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Schäden an Körper oder Gesundheit und Verlust des Lebens.

7. Zeigt der Kunde einen Mangel an einem Produkt an und stellt sich bei der Überprüfung durch edu:cube bzw. den Drittherstellern heraus, dass kein Mangelhaftungsfall vorliegt (z.B. Bedienfehler oder Nutzung von Nichtoriginalsoftware), hat der Kunde die Prüf- und Testkosten einschließlich eventuell angefallener Frachtkosten und Fahrtkosten zu tragen.

8. Für Datenverluste übernimmt edu:cube keine Haftung. Der Kunde/ Nutzer hat vor Aufnahme von Service-, Support-oder Reparaturarbeiten selbständig für seine Datensicherung zu sorgen. Die Datensicherung hat der Kunde auch vor Durchführung von Gewährleistungsarbeiten durch edu:cube selbständig durchzuführen. Nach dem Stand der Technik sind Imkompatibilitäten von Softwareprogrammen untereinander und mit Hardware nicht in allen Anwendungsgebieten auszuschließen.

9. edu:cube schließt jede Haftung aus für Fehler und Schäden, die aus der Verwendung von nicht kommerzieller Software, selbst entworfener Software und nicht registrierter Software, Schriften, Shareware, Free – Software und PD – Software unmittelbar oder mittelbar herrühren. Es gelten die Rechte der jeweiligen Leistungsrechteinhaber. Der Kunde bestätigt durch Auftragserteilung an edu:cube, dass er die Nutzungsrechte für die eingesetzten Hardwaregeräte und Software besitzt.

10. a.) Ist der Vertragspartner Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für alle Mängelhaftungsansprüche gegen edu:cube ein Jahr ab Ablieferung der Sache bzw. dem in § 447 BGB genannten Zeitpunkt bei einem Versendungsgeschäft. Die vorgenannte Verjährungsfrist gilt nicht soweit edu:cube grobes Verschulden oder Vorsatz vorwerflich ist, ein bekannter Mangel arglistig verschwiegen oder Körper, Gesundheit verletzt oder der Vertragspartner das Leben verloren hat.

b.) Ist der Vertragspartner von edu:cube Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so verbleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsregelungen der §§ 438,634 a BGB.

c.) Unberührt bleiben in jedem Falle eventuelle von dem Produkthersteller gewährte Garantien und Verlängerungen der Verjährungsfrist für Mängelansprüche.

VI. Sonstige Haftung von edu:cube

1. Ansprüche aus Produkthaftung gegen edu:cube beschränken sich auf die Benennung des Herstellers oder Vorlieferanten und die Abtretung etwaiger Ansprüche gegen Hersteller, Lieferanten und Importeure. Die Haftungseinschränkungen gelten nicht für Schäden an Körper, Gesundheit und Leben.

2. Die Ziffern IV, V und VI dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Gewährleistung für die Lieferungen und Leistungen abschließend.

VII. Eigentumsvorbehalt 1. Von edu:cube gelieferte Waren bleiben im Eigentum von edu:cube, solange Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, bestehen. Dies gilt auch für die Einstellung von Einzelansprüchen in eine laufende Rechnung. Der Vertragspartner trägt trotz des Eigentumsvorbehalts die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung der Ware.

2. Eine Verwendung oder Verarbeitung der gelieferten Ware durch den Vertragspartner oder auf Veranlas- sung des Vertragspartners erfolgt nach Maßgabe des § 950 BGB für edu:cube, ohne diese zu verpflichten. Bei Verarbeitung mit dem Vertragspartner gehörenden Gegenständen steht edu:cube das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem Wert der verarbeitenden Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung zu.

3. Der Vertragspartner tritt edu:cube bereits hiermit alle Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltsware einschließlich aller im Eigentum von edu:cube stehenden Gegenstände mit allen Neben – und Sicherungsrechten einschließlich Wechsel und Schecks, sowie Saldoforderungen im Rahmen des Kontokorrents als Sicherheit für sämtliche Ansprüche von edu:cube ab. edu:cube nimmt die Abtretung hiermit an.

4. Die Weiterveräußerung ist nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs gestattet. Bei Veräußerung von Waren, an denen edu:cube das Miteigentum erworben hat, beschränkt sich die Abtretung auf den Forderungsanteil, der dem Miteigentumsanteil von edu:cube entspricht. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen , die edu:cube nicht gehören, zu einem Gesamtpreis veräußert,so beschränkt sich die Abtretung auf den anteiligen Betrag der von edu:cube erstellten Rechnung einschließlich Umsatzsteuer für die mitveräußerte Vorbehaltsware.

5. Übersteigt der Wert der Sicherheit von edu:cube die zu sichernde Forderung um mehr als 20 %, so wird edu:cube auf Verlangen des Vertragspartners insoweit die Sicherheit freigeben.

6. Dem Vertragspartner ist die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware für den Fall untersagt, wenn und soweit ein wirksames Abtretungsverbot zwischen dem Vertragspartner und seinen Kunden besteht. Solange der Eigentumsvorbehalt von edu:cube besteht, ist der Vertragspartner nicht berechtigt, die Ware sicherungshalber an einen Dritten zu übereignen und zu verpfänden. Wird die Ware oder der gesondert aufbewahrte Erlös oder die Forderung aus dem Weiterverkauf gepfändet oder in anderer Weise gefährdet, so ist edu:cube sofort schriftliche Mitteilung zu machen, und zwar unter Beifügung des Pfändungsprotokolls bzw. des Pfändungsbeschlusses.

7. Mit einer Zahlungseinstellung infolge der Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, eines außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, einem Scheck- oder Wechselprotest oder einer erfolgten Pfändung erlischt das Recht zum Weiterverkauf oder der Verarbeitung der Waren und zum Einzug der Außenstände. Danach einhergehende abgetretene Außenstände sind sofort auf einem Sonderkonto anzusammeln. Dieselben Rechte stehen edu:cube gegenüber dem Vertragspartner zu, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtung nicht ordnungsgemäß erfüllt.

8. Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt immer nur sicherungshalber. Hierin liegt, auch wenn nachträglich Teilzahlungen gestattet werden, kein Rücktritt vom Vertrag. Fremde Eigentumsvorbehalte werden von edu:cube nicht akzeptiert; ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

VIII. Datenschutz

Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass ihn Betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, von edu:cube gespeichert werden.

IX. Zahlungsverzug

1. edu:cube setzt in seinen Rechnungen regelmäßig eine Zahlungsfrist gemäß § 286 BGB. Mit Ablauf der von edu:cube gesetzten Zahlungsfrist fällt der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Mit Verzugseintritt gemäß §§ 286 Abs. I,II, 286 Abs. III BGB kann edu:cube Verzugszinsen gemäß § 288 BGB von dem Kunden beanspruchen. In jedem Falle kommt der Kunde spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Forderungsaufstellung in Verzug, mit der Folge, dass die Forderung gemäß §§ 288, 247 BGB zu verzinsen ist. Auf den automatisch 30 Tage nach Rechnungserhalt eintretenden Verzug gegenüber Verbrauchern gemäß § 288 Abs. III BGB weist edu:cube in Rechnungen jeweils besonders hin.

2. Spricht edu:cube eine zweite oder dritte schriftliche Mahnung aus, so wird jeweils eine Mahn- kostenpauschale in Höhe von Euro 5.00 pro Mahnung berechnet.

3. edu:cube behalten sich das Recht vor, im Falle der Inanspruchnahme von Kredit höhere als die gemäß §§ 286 ff. BGB anfallenden regelmäßigen Verzugszinsen geltend zu machen.

X. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der zu Regelnden Vertragsgrundlage unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

XI. Schriftform/Mündliche Nebenabreden

Der geschlossene Vertrag stellt die abschließende Fixierung der zwischen den Vertragspartnern Getroffenen Vereinbarungen dar. Auf die Ergänzung, Abänderungen oder den Ausschluss dieser Bedingungen, insbesondere dieser Klausel und der vertraglichen Vereinbarungen, werden sich die Vertragsparteien nur berufen, soweit dies schriftlich bestätigt ist. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Befreiung von der Schriftform.

XII. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

1. Es gilt die ausschließliche Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbar.

2. Gerichtsstand ist der Firmensitz von edu:cube soweit der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts ist. edu:cube ist auch berechtigt, einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts an dessen Geschäftssitz bzw. Wohnsitz zu verklagen.

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